Grundschule Kirchditmold / Kassel

Vertretungs-/Betreuungskonzept 2011-12

Bei der „Verlässlichen Schule“ gilt, dass die feststehenden Unterrichtszeiten einer jeden Klasse auch im Vertretungs- bzw. Betreuungsfall gesichert sind. Es wird kein Kind früher nach Hause geschickt, weil eine Lehrerin erkrankt oder auf Fortbildung ist.
Von Seiten der Schule muss kein Fachunterricht abgedeckt werden. Die Schule muss lediglich sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler während der bestehenden Unterrichtszeit betreut werden.
Sollte eine Kollegin erkranken oder für eine Fortbildung von der Schulleitung freigestellt werden, gelten folgende Regeln:
Es stehen uns Betreuungskräfte zur Verfügung, die im Bedarfsfall in die zu betreuende Klasse gehen. Unser Schulassistent Herr Keil und pädagogischer Assistent Herr Schmidt werden hauptsächlich eingesetzt, wenn es sich um einen kurzfristigen Unterrichtsausfall handelt bzw. um zu vertretenden Fachunterricht der entsprechenden Kollegin. Die Klassenlehrerstunden werden überwiegend von anderen Vertretungskräften abgedeckt (ab einer zu vertretenden Unterrichtszeit von ca. 3 Tagen), die größtenteils über pädagogische Kenntnisse verfügen.

Sollten Randstunden betroffen sein (1. bzw. 5./6. Stunde), werden wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass ab dem Jahrgang 2 die Hortkinder in ihre Hortgruppen geschickt werden, so dass nur noch ein Teil der Klasse betreut werden muss. In diesen Randstunden wird hauptsächlich Herr Keil eingesetzt bzw. Lehrerinnen aus den/der Nachbarklasse(n) übernehmen die Aufsicht über die Kinder. Die Kinder der Klassen 1 bleiben in ihren Klassen und werden betreut.
Bei längerer Erkrankung einer Kollegin (ab der sechsten Woche) besteht die Möglichkeit, vom Schulamt einen Lehrauftrag für die erkrankte Kollegin zugewiesen zu bekommen, der dann deren Unterricht übernimmt.
Bei Erkrankung einer Kollegin im Rahmen von ein bis fünf Wochen, werden entweder in der betroffenen Klasse oder einer Parallelklasse Betreuungskräfte eingesetzt; wenn sie in der Parallelklasse eingesetzt werden, übernimmt die Parallelklassenlehrerin den Fachunterricht für die erkrankte Kollegin.
Zu Beginn des Schuljahres wurde den Eltern schriftlich mitgeteilt, an welchen Tagen von dem Prinzip „Verlässliche Schule“ abgewichen wird (s. unten).
Vom Prinzip „Verlässliche Schule“ wird außerdem abgewichen, wenn eine Kollegin erkrankt, die die Chor-AG oder zusätzliche Förderstunden erteilt. Sollte ein Kind nicht sicher sein, ob es Zuhause jemanden antrifft, wird es für den Zeitraum weiterhin in der Schule betreut.

 „Abweichungen“ vom Prinzip Verlässliche Schulzeit 2011/2012

Wir sind gerade dabei eine neue Homepage aufzubauen. Von daher finden Sie hier nicht die Termine, an denen von den oben genannten Regelungen abgewichen wird.

Ab Dezember 2012 wird die neue Homepage aktiviert. dort sind die Abweichungen aufgelistet.